Modernisierung Lizenzwechselverfahren ab dem 1.11.2024 für die Sparten Straße | Bahn | MTB | Cross
  07.11.2024 •     Aktuelles , Straße , Bahn , Querfeldein , Mountainbike


An alle Lizenzverwalter in den Vereinen,

wir teilen mit, dass gemäß Beschluss des BDR-Hauptausschusses zum 01.11.2024 eine neue Sportordnung (Ausgabe 11/2024) in Kraft getreten ist.

Unter anderem wurde in der Sportordnung im §5.3 ab Seite 39 das Lizenzwechselverfahren modernisiert
Sportordnung Ausgabe 11/2024 (PDF)

Zeitgleich wurde die Lizenzwechsel-Regelungen in den Disziplinen Straße, Bahn, Cross und MTB gelöscht.
Reglements / Wettkampfbestimmungen (LINK)

 

Auf der Homepage des BRV der aktualiserte BRV-Abkehrschein ist abrufbar:

https://www.badischer-radsportverband.de/fileadmin/user_upload/BRV_Abkehrschein-ab_01.11.2024.docx

zu Beachten:

-> Beim Wechsel von Verein zu Verein ist die bisherige Lizenz in die Geschäftsstelle zu senden, danach wird der dazugehörige und vollständig  ausgefüllte Abkehrschein vom Verband bearbeitet.

-> Beim Wechsel in ein Vertragsteam wird die bisherige Lizenz erst mit dem Vertragsbeginn als Vertragsfahrer und der Auslieferung der neuen Lizenz ungültig und ist dem BDR Landesverband, in dem der abgebende Verein Mitglied ist, vor Erhalt der neuen Lizenz zurückzugeben.

-> Die Gebühr für jeden weiteren Lizenzwechsel für denselben Gültigkeitszeitraum der Lizenz ist doppelt so hoch.